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Sperrmüllinfos

Zum Sperrabfall gehören sperrige Einrichtungsgegenstände aus dem privaten Haushalt, die wegen Ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die Abfallbehälter passen. In der Regel zählen hierzu alle Arten von Möbeln, nicht jedoch fest mit der Wohnung verbundene Dinge wie Bodenbeläge, Zimmertüren, Toiletten etc.. Sperrmüll wird gesondert abtransportiert.

Hat man Sperrabfälle zu Hause, muss man dies bei der ART anmelden. Nach Anmeldung wird der Sperrmüll einmal im Monat von der ART eingesammelt. Jedem Haushalt stehen im Jahr vier kostenfreie Abholungen zur Verfügung. Zusätzliche Abholtermine können gegen eine Gebühr bei der ART gebucht werden.

Abholung nur auf Abruf

Am Abfuhrtermin darf nur der Müll bereitgestellt werden, der auch tatsächlich unter Sperrabfall fällt. Andernfalls handelt es sich um um eine widerrechtliche Ablagerung.

Die Sperrabfälle müssen bis 6 Uhr morgens, dürfen am Vorabend aber frühestens ab 18 Uhr auf dem Grundstück bereitgestellt werden. Die Straße darf dabei nicht verschmutzt und es dürfen keine Personen gefährdet werden.

Pro Abholung dürfen maximal 5 m³ Sperrabfall bereitgestellt werden.

Maximale Breite = 1,50 m, Maximale Länge = 2,00 m, Maximales Gewicht = 50kg/Einzelstück.

Größere/Schwerere Gegenstände sollten vorher grob zerkleinert werden. Geht das nicht, können die Gegenstände kostenpflichtig bei der ART abgegeben werden.

Nach Abholung der Abfälle müssen Bürgersteige und Straße vom Abfallbesitzer gereinigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kollegen von der ART. Sie erreichen diese über das Service-Telefon unter der Telefonnummer: 0651/9491 414.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage der ART
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