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Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes

21/11/2022

(Wohngeld-Plus-Gesetz)

Am 10. November 2022 hat der Bundestag das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Es soll nach der Behandlung der Reform im Deutschen Bundesrat (am 25. November 2022) am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

In der Sitzung des Bundesrates wird allerdings über eine Beschlussfassung abgestimmt, wonach die Bundesregierung aufgefordert werden soll, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. April 2023 zu verschieben, um die Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes administrierbar zu gestalten. Das Gesetz bedarf der Zustimmung der Länder, um in Kraft treten zu können.

Durch das Gesetz sollen rund 2 Mio. Haushalte, hiervon 1,4 Mio. Haushalte erstmalig oder erneut, einen Wohngeldanspruch haben. Der Auszahlungsbetrag soll von durchschnittlich rund
180 EUR pro Monat auf rund 370 EUR pro Monat steigen.

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