Geförderter Wohnraum
Die gbt trägt in Trier maßgeblich zum Angebot bei

Wohnen als elementares Gut
Ursprünglich bot er vor allem Schutz und Sicherheit – Heute hingegen trägt er maßgeblich zur Selbstverwirklichung und dem Wohlbefinden jedes Einzelnen bei.
Die Schaffung von Wohnraum, der den heutigen Ansprüchen und gesetzlichen Anforderungen genügt, ist jedoch ein kapitalintensives und -bindendes Vorhaben, welches nicht jeder Mitmensch zu leisten imstande ist. Selbst der von Investierenden unter Marktbedingungen bereitgestellte Mietwohnraum ist für einige Bevölkerungsschichten wirtschaftlich nicht finanzierbar.
Vom Staat gefördert
Der Staat fördert die wirtschaftlich Schwachen der Gesellschaft mit finanziellen Mitteln, um ihnen das Gut „Wohnraum“ zu ermöglichen. Diese Förderung verwirklicht der Staat auf zweierlei Weise: Zum einen fördert er das Individuum unmittelbar, in dem er Beihilfen zur Miete zahlt (Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, ALG II (Hartz VI), Leistungen für Geflüchtete/Asylbewerber). Zum anderen subventioniert er die Schaffung von Wohnraum mit speziellen Förderprogrammen, die sogenannte „Soziale Wohnraumförderung“.


