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Wegen Umbauarbeiten sind unsere Geschäftsräume für Besucher vom 21.12.2023 bis voraussichtlich 23.01.2024 geschlossen.
Telefonisch und per E-Mail sind wir weiterhin erreichbar: 0651/3602-0 od. info@gbt-trier.de

Geförderter Wohnraum

Die gbt trägt in Trier maßgeblich zum Angebot bei

Wohnen als elementares Gut

Wohnraum ist ein elementares Gut! Ursprünglich bot er vor allem Schutz und Sicherheit – Heute hingegen trägt er maßgeblich zur Selbstverwirklichung und dem Wohlbefinden jedes Einzelnen bei.
Die Schaffung von Wohnraum, der den heutigen Ansprüchen und gesetzlichen Anforderungen genügt, ist jedoch ein kapitalintensives und -bindendes Vorhaben, welches nicht jeder Mitmensch zu leisten imstande ist. Selbst der von Investierenden unter Marktbedingungen bereitgestellte Mietwohnraum ist für einige Bevölkerungsschichten wirtschaftlich nicht finanzierbar.

Vom Staat gefördert

Der Staat fördert die wirtschaftlich Schwachen der Gesellschaft mit finanziellen Mitteln, um ihnen das Gut „Wohnraum“ zu ermöglichen. Diese Förderung verwirklicht der Staat auf zweierlei Weise: Zum einen fördert er das Individuum unmittelbar, in dem er Beihilfen zur Miete zahlt (Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, ALG II (Hartz VI), Leistungen für Geflüchtete/Asylbewerber). Zum anderen subventioniert er die Schaffung von Wohnraum mit speziellen Förderprogrammen, die sogenannte „Soziale Wohnraumförderung“.

Anlage in der Dauner Straße
Neubau in Ruwer – sozialer Wohnungsbau
Wohnanlage Andreas-Hövel-Straße
Beispiele für geförderten Wohnraum in Trier
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