Skip to content

Tipps und Infos

Nützliches für unsere Mieter/-innen


Hausordnung


Merkblatt Schönheitsreparaturen bei Auszug


Energiespar-Comics

Hier geht’s zu den Energiespar-Comics

RICHTIG HEIZEN UND LÜFTEN

Energiesparendes Heizen u0026 Lüften zur kalten Jahreszeit

Ein aufeinander abgestimmtes Lüft- und Heizverhalten ist das gesamte Jahr so wichtig wie zur kalten Jahreszeit. Nur so erhalten Sie ein ausgeglichenes und angemessenes Raumklima in Ihren Wohnräumen. Unerwünschte Schimmelbildung sowie unnötiger Energieverlust und Kosten können so vermieden werden. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden, sollten Sie stets für ein angenehmes Raumklima sorgen. Denn ein Schimmelpilz greift nicht nur die Bausubstanz an, sondern kann auch gesundheitsschädlich oder gar gefährlich werden.

So schaffen Sie ein ausgeglichenes Raumklima

Durch den alltäglichen Aufenthalt von Personen, das Vorhandensein von Pflanzen und verschiedenen Feuchtequellen wie z. B. Wasserkochern, Wäsche, Zimmerbrunnen und Ähnlichem, entsteht vermehrt Feuchtigkeit in Wohnräumen. Die hier entstehende feuchte Luft und die aufgrund des Temperaturunterschiedes entstehenden Kältebrücken können zur Bildung von Kondenswasser, beschlagenen Fensterscheiben und im schlimmsten Fall zu Schimmelbildung führen.

In solchen Fällen ist es wichtig, die verbrauchte und feuchte Luft regelmäßig abzulassen und gleichzeitig frische sauerstoffreiche und trockene Luft in die Räume hereinzulassen. In Zimmern die nicht entsprechend der Jahreszeit beheizt werden, kann dies zur Unterkühlung der Wände und infolgedessen zur Bildung von Schimmelpilzen führen.

Damit die Räume zur kalten Jahreszeit während des Lüftungsvorgangs nicht komplett auskühlen empfehlen wir mehrmals täglich, ein kurzes aber effektives Stoßlüften – optimalerweise durch Querlüften. Während des Lüftens sollten Sie die Heizung unbedingt ausschalten, da die heutzutage üblichen mit Thermostat geregelten Heizkörper versuchen, die Raumtemperatur zu halten und somit zusätzlich heiß werden.

Ein längeres Lüften oder ein dauerhaftes Lüften durch eine Kippstellung der Fenster während der Heizperiode ist nicht sinnvoll, da dies zum Auskühlen der Bausubstanz führt und dies wiederum unnötig überhöhte Heizkosten nach sich zieht. Wir bitten Sie daher, Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten, insbesondere in der kalten Jahreszeit, wie folgt auszurichten:

  • Tagsüber, zwischen 6 – 23 Uhr, sollte im Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, dem Flur und ähnlichen Räumen mind. eine Temperatur von 20 °C vorherrschen. Nachts können Sie die Temperatur auf mind. 18 °C absenken.
  • Die relative Luftfeuchtigkeit sollte in diesen Räumen nicht mehr als 55 % betragen.
  • Um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten wird empfohlen einen Abstand der Möbel von mind. 10cm zur Außenwand einzuhalten.
  • Feuchte Luft ist unverzüglich nach Abschluss des Koch- bzw. Badevorgangs etc. durch ein vollständig geöffnetes Fenster abzulüften.
  • Das Wäschetrocknen in der Wohnung ist zu vermeiden! Ist dies jedoch unumgänglich, muss der Raum gut geheizt und regelmäßig stoßgelüftet werden.
  • Die Heizkörper beim Stoßlüften stets herunterdrehen.

MÜLLTRENNUNG

So trennen Sie richtig und sparen dabei Geld

Eine Umfrage hat ergeben, dass 92 Prozent der Deutschen Mülltrennung und Recycling als sehr wichtig empfinden und befürworten. Wie das Weltwirtschaftsforum berichtet, wird in Deutschland mehr recycelt als auf dem Rest der Welt, nämlich 56 Prozent aller Abfälle.

Warum die Trennung und Wiederverwertung der Haushaltsabfälle so wichtig ist, lässt sich schnell erklären: Wird der Müll richtig getrennt, kann eine Sortenreinheit des Abfalls sichergestellt werden, die Sortieranlagen können optimal arbeiten und der Recyclingindustrie wertvolle Sekundärstoffe zur Verfügung stellen. Die Verarbeitung und Wiederverwertung dieser Stoffe schließt den Wertstoffkreislauf und schützt zudem die Umwelt, weil zum Beispiel der Energieverbrauch reduziert und der Treibhauseffekt verringert wird.

MÜLLTRENNUNG MACHT NUR SINN, WENN MAN ES RICHTIG MACHT!

Die Haushaltsabfälle werden in fünf Kategorien eingeteilt: Verpackungen aus Kunststoff (Plastik, Getränkekartons usw.), Glas, Restmüll, Biomüll und Pappe/Papier. Eine der häufig gestellten Fragen zur Mülltrennung lautet: „Was kommt in welche Tonne?“

Diese Frage werden wir jetzt schnell und einfach beantworten:

  • Gelbe Säcke (Kunststoffrecycling): In die gelben Säcke gehören grob gesagt alle Verpackungen. Zum Beispiel Joghurtbecher, Getränkekartons, Schalen von Fertiggerichten, Holzschachteln/-kisten, Chipstüten, Kaffeebecher oder Shampooflaschen. Oft sind diese Verpackungen mit dem grünen Punkt gekennzeichnet.
  • Altglascontainer: In den Altglascontainer gehören alle Behälter aus Glas wie zum Beispiel Weinflaschen oder Einmachgläser. Das Glas wird in den Containern nach Grünglas, Weißglas und Braunglas getrennt. Nur durch diese farbliche Trennung kann das Glas auch tatsächlich wiederverwertet werden.
  • Papier und Pappe: Ins Altpapier gehören ausschließlich Papier, Pappe und Kartonagen sowie Zeitungen. Nicht ins Altpapier kommen Papiertaschentücher/-servietten, Post-Its sowie geleimte oder nassfest imprägnierte Pappe und Papier wie zum Beispiel Plakate.
  • Restmüll: In den Restmüll kommt der Abfall, der in keine der anderen Tonnen gehört, wie zum Beispiel Glasscherben, Verpackungen ohne grünen Punkt, chemisch bearbeitetes Papier, Kugelschreiber, Zahnbürsten usw.
  • Biomüll: In die Biotonne kommen rohe oder gekochte Lebensmittelreste sowie verdorbene Nahrungsmittel. Fischgräten, Fleisch- und Wurstreste oder Tierknochen kommen ebenfalls in den Biomüll. Auch Backwaren wie Brot oder Kuchen und Milchprodukte wie Käse, Joghurt oder Quark können dort entsorgt werden. Der Kaffeesatz, Teebeutel und Teereste sowie Obst und Gemüseschalen gehören ebenfalls in den Biomüll.

VERISCHERUNGEN

Schutz für Ihr Hab und Gut – wann leistet welche Versicherung?

Wohnen ist teuer. Nicht nur für den Bau des eigenen Heims oder den Kauf einer Eigentumswohnung, sondern auch für die Monatsmiete wird ein Teil des Einkommens benötigt.

Hinzu kommen erhebliche Aufwendungen für Einrichtung und Ausstattung, auf deren ausreichende Versicherung unbedingt geachtet werden sollte. Denn unverhofft kommt oft: Eine leckende Waschmaschine oder eine umgefallene Kerze können schnell große Schäden im Heim anrichten. In solchen Fällen gehen Wohngebäude- und Hausratversicherung Hand in Hand.

Ist der Schaden eingetreten, stellt sich die Frage: Was deckt die Hausratversicherung ab und wofür kommt die Wohngebäudeversicherung auf? Und in welchem Fall springt die Privathaftpflicht ein? Kurz: Wann leistet welche Versicherung?

  • HAUSRATVERSICHERUNG

Mit einer Hausratversicherung sind Schäden versichert, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Leitungswasser oder Sturm/Hagel an Einrichtungsgegenständen der versicherten Person entstehen. Eingeschlossen sind auch Schäden durch Vandalismus, der vorsätzlichen Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen nach einem Einbruch, innerhalb der versicherten Wohnung.

Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung, die jeder benötigt, der einen eigenen Haushalt hat. Wird beispielsweise durch ein Feuer oder einen Wasserschaden das gesamte Hab und Gut zerstört, so zahlt die Versicherung das notwendige Geld, um den kompletten Hausrat zum Neuwert wieder beschaffen zu können. Dazu gehören alle Sachen, die der Einrichtung (Schrank, Bett, Tisch, Pflanzen), dem Gebrauch (Kleidung, CD’s, Besteck, Töpfe) und dem Verbrauch (Heizöl, Wein, Lebensmittel) dienen. Versichert sind auch Sportgeräte, Sammlungen und fremdes Eigentum, wie das Reisegepäck eines Gastes.

Für Wertsachen (Bargeld, Wertpapiere, Schmuck) gelten Entschädigungsgrenzen. Für einen optimalen Versicherungsschutz ist ganz besonders wichtig, dass die Versicherungssumme in der Police mit dem tatsächlichen Wert des Hausrates übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, besteht eine Unterversicherung und es wird nur ein Teil des Schadens ersetzt.

  • WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt zusätzlich zur Hausratversicherung eine Wohngebäudeversicherung, die ebenfalls Risiken durch Feuer-, Leitungswasser sowie Sturm- und Hagelschäden abdeckt, allerdings ist der Gegenstand der Versicherung unterschiedlich.

In der Wohngebäudeversicherung ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände versichert. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Schäden an Zentralheizungen und Sanitärinstallationen sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Beim Wasserschaden ist allerdings zu beachten, dass er nur dann versichert ist, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig an einer dafür nicht konzipierten Stelle austritt und dieser Schaden unbeabsichtigt auftritt, also zum Beispiel durch technische Defekte oder Bruch des Rohrsystems innerhalb des Gebäudes. Wasserschäden durch Hochwasser, Regenrinnen oder Abwasser-Rückstau sind nicht in der Gebäudeversicherung versichert. Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung ist hier empfehlenswert, denn sie deckt auch Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen oder Hochwasser ab.

  • PRIVAT HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ein weiteres mögliches Schadenszenario, welches das Zuhause betreffen kann, wäre, wenn der Besuch aus Versehen einen Schaden verursacht. In diesem Fall greift üblicherweise die Privat-Haftpflichtversicherung der verursachenden Person. Eine Versicherung, die eigentlich jede Person abgeschlossen haben sollte. Denn diese Schadenversicherung springt in Situationen ein, in denen die verursachenden Personen versehentlich einem Anderen einen Schaden zufügt – egal, ob an Objekten oder auch an Personen.

… denn unverhofft kommt leider oftrn

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Die verursachende Person des Schadens muss der geschädigten Person Schadenersatz leisten. Nicht nur der Besuch kann einen Schaden verursachen, auch als Eigentumspartei oder Mietperson kann so etwas schnell passieren. Ein Beispiel wäre das Blumengießen auf dem Balkon. Aus Versehen gegen den Blumentopf gestoßen, fällt dieser hinunter und verletzt eine Person.

FAZIT

Wer im Besitz einer Immobilie ist, sollte für einen umfassenden Schutz sowohl eine Wohngebäude-, als auch eine Hausratversicherung abschließen. Bei Mietpersonen ist bei wertvollem Besitz eine Hausratversicherung ratsam. Die Privat-Haftpflichtversicherung sollte generell für jeden ein Must-have darstellen.


Wohngeld


Der Runde Tisch Neu-Kürenz


Repair Café Trier

Reparieren statt wegwerfen!

Das ist die Idee und Philosophie des Repair Cafés. Seit 2009 in Amsterdam das erste Repair Café gegründet wurde, hat dieses Konzept im Jahr 2013 auch in Trier seinen Platz gefunden. im Mergener Hof können Sie jeden letzten Samstag im Monat von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr Ihre kaputten Gegenstände zusammen mit fachkundigen Experten reparieren.

weiter

Rasenpflege mal anders

Mulchmähen hat viele Vorteile.

Rasenmähen und Rasenpflege gehören nicht für alle zu den schönsten Freizeitbeschäftigungen. Vor allem das häufige Ausleeren des Fangkorbs des Rasenmähers nervt und dann, wohin mit dem Grünschnitt? Oft muss dieser getrennt gesammelt und dann extra zum Bauhof oder einer anderen Sammelstelle gebracht werden. Alle diese Arbeiten fallen beim Mulchmähen nicht an. Aber was ist das eigentlich: Mulchmähen?

weiter

Mietpreisschraube

Wer dreht eigentlich an der Mietpreisschraube?

Die Wohnungsmieten in Deutschland, vor allem in den Ballungsräumen, steigen und steigen. Regelmäßig wird dies von der Politik wortreich beklagt, und es werden neue Maßnahmen wie zum Beispiel die so genannte Mietpreisbremse (ab Frühjahr 2015) eingeführt, um diesen Anstieg zu verlangsamen bzw. ganz zum Stillstand zu bringen.

Ob eine solche Maßnahme wirklich Erfolg haben wird, bezweifeln Experten sehr stark. Denn wesentliche Ursachen für den Anstieg der Mieten werden damit gar nicht erfasst.

weiter

Notdienst

Nur im wirklichen Notfall anrufen!

Wir möchten alle Kunden und Mieter bitten, unseren Notdienst nur in absoluten Notfällen in Anspruch zu nehmen – beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch, einem Komplettausfall des Heizsystems oder Stromausfall in der Wohnung. Viele Schäden oder Beeinträchtigungen können bis zum nächsten Morgen oder Montag warten und dann behoben werden. (Eine klemmende Tür oder ein defekter Rollladen sind keine Notfälle)

Leider wird unser Notdienst trotz unserer Appelle weiterhin für normale Instandhaltungsfälle kontaktiert, deshalb behalten wir uns vor, eine Notdienstpauschale in Höhe von 50 Euro vor Ort zu kassieren. Sollte es sich bei dem Einsatz um einen „echten“ Notdiensteinsatz handeln, wird diese Pauschale nach Ausführung der Arbeiten zurückerstattet.

Für alle anderen Anliegen steht Ihnen die gbt selbstverständlich während der Geschäftszeiten unter der Servicenummer 0651 3602-0, per E-Mail an instandhaltung[at]gbt-trier.de oder über das Kontaktformular in allen Belangen zur Verfügung. Sollten Sie Fragen zur Neuorganisation des Notdienstes haben, können Sie sich natürlich auch jederzeit an die gbt wenden.

Raumklima

Lüfter müssen regelmäßig gereinigt werden!

Ein angenehmes Raumklima vor allem im Winter hängt ganz entscheidend mit der richtigen Lüftung der Wohnung zusammen. Früher fand ein Luftaustausch automatisch durch die nicht dichten Fenster statt. Bei modernisierten Wohnungen mit neuen dichten Fenstern ist dies nicht der Fall. Hier muss man sich um den Wohnungslüfter kümmern, damit man ein angenehmes Klima in der Wohnung behält und keinen Schimmel bekommt!

Um die Funktionsfähigkeit der Wohnungslüfter zu erhalten, müssen diese regelmäßig gereinigt werden bzw. die Filter ausgetauscht werden. Eine funktionierende Lüftung ist unbedingt nötig, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden. Gerade bei modernisierten Wohnungen mit kontrollierter Wohnungslüftung ist ein voll funktionsfähiger Lüfter entscheidend für das Raumklima. Eine Reinigung der Lüfter ist daher unabdingbar! Leider stellen die Mitarbeiter der gbt immer wieder fest, dass dies nicht für alle Mieter selbstverständlich ist. Dabei ist es ganz einfach:

Lüfter ohne Filtervlies können mit einem Staubsauger grob gereinigt werden. Zur gründlichen Reinigung kann man das Lüftungsgitter einfach abziehen und abwaschen.

Bei Lüftern mit Filtervlies lässt sich die Abdeckung ebenfalls einfach abziehen und  abwaschen. Jetzt lässt sich das Filterfließ ohne Probleme herausnehmen und austauschen.

Rauchwarnmelder

Überprüfung muss sein!

Immer wieder hört man von schlimmen Wohnhausbränden. Für alle Bewohner in den Gebäuden der gbt besteht ein wirksamer Schutz vor Brand und Rauch. Bei den eingebauten Rauchwarnmeldern handelt es sich um qualitativ sehr hochwertige Geräte, die alle über zahlreiche sicherheitsrelevante Ausstattungsdetails verfügen.  Dennoch müssen die Geräte jedes Jahr überprüft werden. Das ist keine Maßnahme, die sich die gbt ausgedacht hat, sondern das schreibt der Gesetzgeber – hier das Land Rheinland-Pfalz –  verbindlich vor. Alle Rauchmelder müssen einmal pro Jahr eine Sichtprüfung über sich ergehen lassen und ggfs. gewartet werden. Dazu muss ein Mitarbeiter der Wartungsfirma Ihre Wohnung betreten und diese Sichtprüfung an allen Rauchmeldern vornehmen. Bitte verschaffen Sie ihm Zugang zu Ihrer Wohnung, so dass es nicht zu zusätzlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten kommt, die letztlich Sie tragen müssen.

LERNCAFÉ FÜR ERWACHSENE

Lerncafé im Treffpunkt am Weidengraben

Manchmal kann es schwierig sein, Formulare und Briefe zu verstehen. Sie wollen das ändern und Ihr Lesen und Schreiben verbessern? Oder vielleicht auch das Arbeiten am Computer lernen oder sich fit machen im Rechnen? Dann sind Sie im Lerncafé im treffpunkt am weidengraben genau richtig.

Hier können Sie zu vereinbarten Zeiten lernen und ganz gezielt an dem arbeiten, was Sie momentan brauchen: Das kann aus Ihrem Beruf sein, Ihrem Alltag in der Familie oder in der Freizeit. Es stehen Lernprogramme für den Computer zur Verfügung und weiteres Übungsmaterial. Wenn Sie mögen, können Sie mit einem Lern­paten zusam­menarbeiten. Dieser kann Ihnen helfen, wenn Sie einmal nicht weiterkommen. Immer Montag ab 15:00 Uhr. Kontakt: Stefan Zawar-Schlegel (0651/23716)

Sozialtipp

Sicherheit per Knofdruck!

Wir werden immer älter, wir wollen dann aber auch so lange wie möglich in unseren eigenen vier Wänden, in unserer bekannten Umgebung bleiben. Wer hilft mir aber dann, wenn ich stürze oder mir etwas anderes Zuhause zustößt?  Diese Frage stellen sich viele alte, kranke Menschen und solche mit Behinderung oft mit Sorge. Hilfe in einer solchen Notlage verspricht zum Beispiel das Malteser Hausnotrufsystem.  Ein einfacher Knopfdruck genügt und die Verbindung zur Hausnotrufzentrale der Malteser wird hergestellt. Hier sind Tag und Nacht erfahrene Mitarbeiter im Einsatz, welche die Notrufe entgegen nehmen und sofort Hilfe anbieten oder notwendige Rettungsmaßnahmen einleiten.

Telefonisch stehen Ihnen die Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes, Stadtgeschäftsstelle Trier,  für nähere Informationen zum „Hausnotrufsystem der Malteser“ gerne zur Verfügung. Telefon: 0651-1464851. 

DER VERSICHERUNGSTIPP

Die Elementarversicherung – Schutz vor Naturgefahren

Der Klimawandel wird auch in Deutschland immer spürbarer. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich Naturgefahren viel häufiger und heftiger auswirken: Stürme erreichen Orkanstärke, decken Dächer ab, knicken Bäume wie Streichhölzer und verwüsten ganze Landstriche. So genannte Starkregen lassen Bäche zu reißenden Flüssen werden, überfluten Straßen, Keller und Tiefgaragen. Faustgroße Hagelkörner zerschlagen selbst Windschutzscheiben und Dachziegel, und gefährliches Blitzeis bringt nicht nur den Straßenverkehr zum Erliegen. Die Folge: Milliardenschäden für Haus- und Autobesitzer, Mieter, Kommunen und Versicherer. Nahezu alle Schäden durch Unwetter lassen sich versichern. Angesichts möglicher finanzieller Folgen für den Einzelnen sollte das Risiko Naturgefahren nicht unterschätzt werden.

Nach oben scrollen