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Energiesparendes Heizen u0026 Lüften zur kalten Jahreszeit
Ein aufeinander abgestimmtes Lüft- und Heizverhalten ist das gesamte Jahr so wichtig wie zur kalten Jahreszeit. Nur so erhalten Sie ein ausgeglichenes und angemessenes Raumklima in Ihren Wohnräumen. Unerwünschte Schimmelbildung sowie unnötiger Energieverlust und Kosten können so vermieden werden. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden, sollten Sie stets für ein angenehmes Raumklima sorgen. Denn ein Schimmelpilz greift nicht nur die Bausubstanz an, sondern kann auch gesundheitsschädlich oder gar gefährlich werden.
So schaffen Sie ein ausgeglichenes Raumklima
Durch den alltäglichen Aufenthalt von Personen, das Vorhandensein von Pflanzen und verschiedenen Feuchtequellen wie z. B. Wasserkochern, Wäsche, Zimmerbrunnen und Ähnlichem, entsteht vermehrt Feuchtigkeit in Wohnräumen. Die hier entstehende feuchte Luft und die aufgrund des Temperaturunterschiedes entstehenden Kältebrücken können zur Bildung von Kondenswasser, beschlagenen Fensterscheiben und im schlimmsten Fall zu Schimmelbildung führen.
In solchen Fällen ist es wichtig, die verbrauchte und feuchte Luft regelmäßig abzulassen und gleichzeitig frische sauerstoffreiche und trockene Luft in die Räume hereinzulassen. In Zimmern die nicht entsprechend der Jahreszeit beheizt werden, kann dies zur Unterkühlung der Wände und infolgedessen zur Bildung von Schimmelpilzen führen.
Damit die Räume zur kalten Jahreszeit während des Lüftungsvorgangs nicht komplett auskühlen empfehlen wir mehrmals täglich, ein kurzes aber effektives Stoßlüften – optimalerweise durch Querlüften. Während des Lüftens sollten Sie die Heizung unbedingt ausschalten, da die heutzutage üblichen mit Thermostat geregelten Heizkörper versuchen, die Raumtemperatur zu halten und somit zusätzlich heiß werden.
Ein längeres Lüften oder ein dauerhaftes Lüften durch eine Kippstellung der Fenster während der Heizperiode ist nicht sinnvoll, da dies zum Auskühlen der Bausubstanz führt und dies wiederum unnötig überhöhte Heizkosten nach sich zieht. Wir bitten Sie daher, Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten, insbesondere in der kalten Jahreszeit, wie folgt auszurichten:
- Tagsüber, zwischen 6 – 23 Uhr, sollte im Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, dem Flur und ähnlichen Räumen mind. eine Temperatur von 20 °C vorherrschen. Nachts können Sie die Temperatur auf mind. 18 °C absenken.
- Die relative Luftfeuchtigkeit sollte in diesen Räumen nicht mehr als 55 % betragen.
- Um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten wird empfohlen einen Abstand der Möbel von mind. 10cm zur Außenwand einzuhalten.
- Feuchte Luft ist unverzüglich nach Abschluss des Koch- bzw. Badevorgangs etc. durch ein vollständig geöffnetes Fenster abzulüften.
- Das Wäschetrocknen in der Wohnung ist zu vermeiden! Ist dies jedoch unumgänglich, muss der Raum gut geheizt und regelmäßig stoßgelüftet werden.
- Die Heizkörper beim Stoßlüften stets herunterdrehen.
MÜLLTRENNUNG
So trennen Sie richtig und sparen dabei Geld
Eine Umfrage hat ergeben, dass 92 Prozent der Deutschen Mülltrennung und Recycling als sehr wichtig empfinden und befürworten. Wie das Weltwirtschaftsforum berichtet, wird in Deutschland mehr recycelt als auf dem Rest der Welt, nämlich 56 Prozent aller Abfälle.
Warum die Trennung und Wiederverwertung der Haushaltsabfälle so wichtig ist, lässt sich schnell erklären: Wird der Müll richtig getrennt, kann eine Sortenreinheit des Abfalls sichergestellt werden, die Sortieranlagen können optimal arbeiten und der Recyclingindustrie wertvolle Sekundärstoffe zur Verfügung stellen. Die Verarbeitung und Wiederverwertung dieser Stoffe schließt den Wertstoffkreislauf und schützt zudem die Umwelt, weil zum Beispiel der Energieverbrauch reduziert und der Treibhauseffekt verringert wird.
MÜLLTRENNUNG MACHT NUR SINN, WENN MAN ES RICHTIG MACHT!
Die Haushaltsabfälle werden in fünf Kategorien eingeteilt: Verpackungen aus Kunststoff (Plastik, Getränkekartons usw.), Glas, Restmüll, Biomüll und Pappe/Papier. Eine der häufig gestellten Fragen zur Mülltrennung lautet: „Was kommt in welche Tonne?“
Diese Frage werden wir jetzt schnell und einfach beantworten:
- Gelbe Säcke (Kunststoffrecycling): In die gelben Säcke gehören grob gesagt alle Verpackungen. Zum Beispiel Joghurtbecher, Getränkekartons, Schalen von Fertiggerichten, Holzschachteln/-kisten, Chipstüten, Kaffeebecher oder Shampooflaschen. Oft sind diese Verpackungen mit dem grünen Punkt gekennzeichnet.
- Altglascontainer: In den Altglascontainer gehören alle Behälter aus Glas wie zum Beispiel Weinflaschen oder Einmachgläser. Das Glas wird in den Containern nach Grünglas, Weißglas und Braunglas getrennt. Nur durch diese farbliche Trennung kann das Glas auch tatsächlich wiederverwertet werden.
- Papier und Pappe: Ins Altpapier gehören ausschließlich Papier, Pappe und Kartonagen sowie Zeitungen. Nicht ins Altpapier kommen Papiertaschentücher/-servietten, Post-Its sowie geleimte oder nassfest imprägnierte Pappe und Papier wie zum Beispiel Plakate.
- Restmüll: In den Restmüll kommt der Abfall, der in keine der anderen Tonnen gehört, wie zum Beispiel Glasscherben, Verpackungen ohne grünen Punkt, chemisch bearbeitetes Papier, Kugelschreiber, Zahnbürsten usw.
- Biomüll: In die Biotonne kommen rohe oder gekochte Lebensmittelreste sowie verdorbene Nahrungsmittel. Fischgräten, Fleisch- und Wurstreste oder Tierknochen kommen ebenfalls in den Biomüll. Auch Backwaren wie Brot oder Kuchen und Milchprodukte wie Käse, Joghurt oder Quark können dort entsorgt werden. Der Kaffeesatz, Teebeutel und Teereste sowie Obst und Gemüseschalen gehören ebenfalls in den Biomüll.
VERISCHERUNGEN
Schutz für Ihr Hab und Gut – wann leistet welche Versicherung?
Wohnen ist teuer. Nicht nur für den Bau des eigenen Heims oder den Kauf einer Eigentumswohnung, sondern auch für die Monatsmiete wird ein Teil des Einkommens benötigt.
Hinzu kommen erhebliche Aufwendungen für Einrichtung und Ausstattung, auf deren ausreichende Versicherung unbedingt geachtet werden sollte. Denn unverhofft kommt oft: Eine leckende Waschmaschine oder eine umgefallene Kerze können schnell große Schäden im Heim anrichten. In solchen Fällen gehen Wohngebäude- und Hausratversicherung Hand in Hand.
Ist der Schaden eingetreten, stellt sich die Frage: Was deckt die Hausratversicherung ab und wofür kommt die Wohngebäudeversicherung auf? Und in welchem Fall springt die Privathaftpflicht ein? Kurz: Wann leistet welche Versicherung?
- HAUSRATVERSICHERUNG
Mit einer Hausratversicherung sind Schäden versichert, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Leitungswasser oder Sturm/Hagel an Einrichtungsgegenständen der versicherten Person entstehen. Eingeschlossen sind auch Schäden durch Vandalismus, der vorsätzlichen Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen nach einem Einbruch, innerhalb der versicherten Wohnung.
Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung, die jeder benötigt, der einen eigenen Haushalt hat. Wird beispielsweise durch ein Feuer oder einen Wasserschaden das gesamte Hab und Gut zerstört, so zahlt die Versicherung das notwendige Geld, um den kompletten Hausrat zum Neuwert wieder beschaffen zu können. Dazu gehören alle Sachen, die der Einrichtung (Schrank, Bett, Tisch, Pflanzen), dem Gebrauch (Kleidung, CD’s, Besteck, Töpfe) und dem Verbrauch (Heizöl, Wein, Lebensmittel) dienen. Versichert sind auch Sportgeräte, Sammlungen und fremdes Eigentum, wie das Reisegepäck eines Gastes.
Für Wertsachen (Bargeld, Wertpapiere, Schmuck) gelten Entschädigungsgrenzen. Für einen optimalen Versicherungsschutz ist ganz besonders wichtig, dass die Versicherungssumme in der Police mit dem tatsächlichen Wert des Hausrates übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, besteht eine Unterversicherung und es wird nur ein Teil des Schadens ersetzt.
- WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt zusätzlich zur Hausratversicherung eine Wohngebäudeversicherung, die ebenfalls Risiken durch Feuer-, Leitungswasser sowie Sturm- und Hagelschäden abdeckt, allerdings ist der Gegenstand der Versicherung unterschiedlich.
In der Wohngebäudeversicherung ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände versichert. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Schäden an Zentralheizungen und Sanitärinstallationen sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Beim Wasserschaden ist allerdings zu beachten, dass er nur dann versichert ist, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig an einer dafür nicht konzipierten Stelle austritt und dieser Schaden unbeabsichtigt auftritt, also zum Beispiel durch technische Defekte oder Bruch des Rohrsystems innerhalb des Gebäudes. Wasserschäden durch Hochwasser, Regenrinnen oder Abwasser-Rückstau sind nicht in der Gebäudeversicherung versichert. Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung ist hier empfehlenswert, denn sie deckt auch Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen oder Hochwasser ab.
- PRIVAT HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Ein weiteres mögliches Schadenszenario, welches das Zuhause betreffen kann, wäre, wenn der Besuch aus Versehen einen Schaden verursacht. In diesem Fall greift üblicherweise die Privat-Haftpflichtversicherung der verursachenden Person. Eine Versicherung, die eigentlich jede Person abgeschlossen haben sollte. Denn diese Schadenversicherung springt in Situationen ein, in denen die verursachenden Personen versehentlich einem Anderen einen Schaden zufügt – egal, ob an Objekten oder auch an Personen.
… denn unverhofft kommt leider oftrn
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Die verursachende Person des Schadens muss der geschädigten Person Schadenersatz leisten. Nicht nur der Besuch kann einen Schaden verursachen, auch als Eigentumspartei oder Mietperson kann so etwas schnell passieren. Ein Beispiel wäre das Blumengießen auf dem Balkon. Aus Versehen gegen den Blumentopf gestoßen, fällt dieser hinunter und verletzt eine Person.