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Vorsicht unter Bäumen: Erhöhtes Risiko durch Trockenheit
Die anhaltende Trockenheit kann dazu führen, dass Äste oder in Einzelfällen auch Bäume unerwartet brechen. Bitte halten Sie sich bei Aufenthalten im Freien nicht unnötig unter größeren Bäumen auf und achten Sie auf Ihre Umgebung. Unsere Baumkontrollen und Pflegemaßnahmen werden weiterhin intensiv fortgeführt.

Immobilienbewertung

Qualifizierte Verkehrswertermittlung gem. § 194 BauGB und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – wir sorgen für die nötige Sicherheit im Bereich der Immobilienbewertung.

Es gibt verschiedene Anlässe, bei denen es unverzichtbar ist, den Wert Ihrer Immobilie objektiv ermitteln zu lassen.

Egal, ob Sie zukünftig eine neue Immobilie erwerben möchten, mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu veräußern oder zu übertragen, vor der Entscheidung eines Ehevertrages stehen, die Schenkung oder eine Erbschaft planen, Ihre Immobilie durch ein Recht (z.B. Nießbrauch, Wegerecht etc.) belasten möchten – gerne sind wir Ihnen bei der Unterstützung zur Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie behilflich.

Seit September 2025 verfügen wir mit Stefan Blankenberg über einen eigenen, DEKRA-zertifizierten Gutachter für Immobilienbewertung direkt bei der Wohnungsbau und Treuhand AG.

Das Sachverständigenbüro Schieben, geleitet von Herrn Daniel Schieben, unserem ehemaligen Leiter der Immobilienbewertung, bietet seine Leistungen auf selbstständiger Basis an. Die gbt kooperiert weiterhin eng mit dem Büro und kann bei Bedarf gerne den Kontakt herstellen.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Sachverständigenbüros zählen u.a.:

  • Bewertung von Eigentumswohnungen;
  • Bewertung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern inkl. Rechte und Belastungen wie z.B. Wege-, Geh- und Fahrrechte, Nießbrauchrechte;
  • Bewertung von unbebauten Grundstücksflächen;

Zu allen Immobilienarten können umfangreiche und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB erstellt werden. Ferner bieten die Sachverständigen Kompakt- und Kurzgutachten für die Marktwerteinschätzung an. Bei der Kurzbewertung handelt es sich z.B. um eine Marktpreiseinschätzung für einen angedachten Verkauf oder Ankauf.

So können wir Ihnen sowohl intern als auch extern eine qualifizierte und unabhängige Bewertung anbieten – flexibel und zuverlässig. Kontaktieren Sie uns gerne – wir besprechen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen individuell und persönlich.

Sprechen Sie uns an

Ihre Ansprechpartnerin

Tel 0651-3602-418

info@gbt-trier.de

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