Steigende Mieten
Wer dreht eigentlich an der Mietpreisschraube?
Die Wohnungsmieten in Deutschland, vor allem in den Ballungsräumen, steigen und steigen. Regelmäßig wird dies von der Politik wortreich beklagt, und es werden neue Maßnahmen wie zum Beispiel die so genannte Mietpreisbremse (ab Frühjahr 2015) eingeführt, um diesen Anstieg zu verlangsamen bzw. ganz zum Stillstand zu bringen. Ob eine solche Maßnahme wirklich Erfolg haben wird, bezweifeln Experten sehr stark. Denn wesentliche Ursachen für den Anstieg der Mieten werden damit gar nicht erfasst.
Steigende Baupreise im Wohnungsneubau.
Energieeffizienz, Einbindung erneuerbarer Energien, hoher Schallschutz, flexibler Grundriss, Barrierearmut, Fahrrad- und Pkw-Stellplätze – bereits die Erfüllung sämtlicher bauordnungsrechtlicher Vorschriften lässt im Mietwohnungsneubau hohe Baukosten und damit Neubaumieten entstehen. Gleichzeitig steigen die Grundstückspreise. Auch eine Stadt wie Frankfurt am Main zum Beispiel, die in den großen Baugebieten der Stadt über zahlreiche Grundstücke verfügt, verkauft diese nicht zu günstigen Bedingungen, sondern versucht, den maximalen Preis zu erzielen und heizt damit den Anstieg der Grundstückspreise in der Stadt am Main noch zusätzlich an.
Erhöhung der Grunderwerbssteuer und der Grundsteuer.
Seit einigen Jahren hat ein förmlicher Wettlauf der Länder bei der Erhöhung der Grunderwerbssteuer eingesetzt. Hessen hat diese Steuer im August 2014 auf 6 Prozent angehoben. Nordrhein-Westfalen erhöht die Grunderwerbssteuer zum 1. Januar 2015 auf 6,5 Prozent. In Rheinland-Pfalz liegt der Satz seit 2013 bei 5 Prozent – die Frage ist, wie lange noch?
Auch die Kommunen drehen kräftig an der Steuerschraube. Sechs von zehn Kommunen haben seit 2010 die Grundsteuer angehoben. In Trier beträgt der Satz der Grundsteuer B, der sich auf bebaute und bebaubare Grundstücke bezieht, seit 2012 420 Prozent. In Bitburg liegt er bei 400 Prozent. Die Grundsteuern werden bei Mietwohnungen auf die Mieter umgelegt.
Das EEG als Preistreiber.
Die EEG-Umlage zur Förderung alternativer Energien hat in den letzten Jahren zu einem deutlichen Preisanstieg für die privaten Verbraucher geführt. Für 2014 wurden die Erhöhungen der EEG-Umlage sowie der KWK-Umlage (für die Betreiber der Netzwerke) festgesetzt. Die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien stieg ab dem 1. Januar 2014 von 5,277 Cent / kWh auf 6,24 Cent / kWh. Für einen Zweipersonenhaushalt erhöht sich die Stromrechnung damit um rund 30 Euro pro Jahr. Insgesamt wird die Ökostromförderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die deutschen Stromverbraucher im Jahr 2014 etwa 19,5 Milliarden Euro kosten. Die Kosten für die Stromnetze stiegen je nach Höhe des Jahresverbrauchs auf einen Betrag zwischen 0,025 und 0,178 Cent/kWh. Auf die EEG - wie auf die KWK-Umlage erhebt der Staat dann noch Mehrwertsteuer. Je höher also die EEG-Umlage ist, desto mehr Mehrwertsteuer fließt in die Bundeskasse!
Bruttomiete für Mieter entscheidet.
Wichtig für Mieter ist die Unterscheidung zwischen Nettomieten und Bruttomieten. Die Nettomiete wird allein für die Nutzung des Wohnraumes gezahlt. In der Bruttomiete (Warmmiete) sind auch alle Nebenkosten erfasst, wie Strom, Wasser, Heizung, Grundsteuer, Müllgebühren usw. In den letzten Jahren stiegen die Bruttomieten aufgrund politischer Entscheidungen deutlich stärker als die Nettomieten. Eine Mietpreisbremse verlangsamt die steigenden Nebenkosten überhaupt nicht.
Was können Mieter tun?
Zum einen bei einem geplanten Wohnungswechsel auf die Bruttomiete achten. Eine Wohnung in einem energetisch gut sanierten Gebäude kann eine höhere Nettomiete haben als eine gleich große Wohnung in einem energetisch nicht modernisierten Gebäude. Sie kann aber bei der Bruttomiete deutlich günstiger sein. Dann sollten Sie natürlich mit Strom und Heizung clever umgehen und Einsparpotenziale soweit es geht nutzen. Auf staatliche oder städtische Entscheidungen, die die Grundsteuer, die Müllgebühren oder den Wasserpreis betreffen, haben Mieter und Vermieter allerdings nur wenig Einfluss.
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Für das Jahr 2014 gilt für private Haushalte folgende Zusammensetzung:
- 23,86 % Energieerzeugung und Vertrieb
- 23,17 % Netzkosten, 21,71 % EEG-Umlage
- 15,97 % Mehrwertsteuer
- 7,13 % Stromsteuer
- 6,33 % Konzessionsabgabe sowie KWK-,Offshore-, §19-Umlage und der Umlage für abschaltbare Lasten (AbLaV).