Die SWT informiert:
20/05/2025Umzug oder Mieterwechsel geplant? Diese wichtigen Änderungen müssen Sie kennen.

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
am 6. Juni 2025 tritt eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (§20a,2) in Kraft: Der Wechsel des Stromanbieters wird innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese neue Regelung bringt vor allem bei Umzügen und Mieterwechseln Änderungen mit sich, über die wir Sie heute informieren möchten.
Das Wichtigste: Rückwirkende Umzugsmeldungen sind nicht mehr möglich
Ab dem 06. Juni 2025 müssen Umzüge spätestens einen Monat im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende An-/Abmeldung ist nicht mehr zulässig. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen dringend, uns den Ein- oder Auszugstermin mitzuteilen, sobald dieser feststeht.
Was Sie unbedingt beachten müssen
Sofern der Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom zu den Vertragskonditionen des vorherigen Mieters oder den (Leerstands-)Vertragskonditionen des Eigentümers bezieht. Denn ohne vorherige Abmeldung bleibt der Stromanschluss weiterhin auf den zuletzt gemeldeten Vertragsinhaber registriert.
Zählerstand
Wenn Sie umziehen, melden Sie uns bitte Ihren Zählerstand am Tag des Vertragsendes und Vertragsbeginns! Gerne können Sie uns das Übergabeprotokoll ebenfalls senden, damit dieses als Rechnungsgrundlage genutzt werden kann.
Empfehlung: Melden Sie uns sofort einen Mieterwechsel mit dem Ausspruch der Kündigung des Mietvertrags bzw. Unterschrift zur Neuvermietung.
Fragen? Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
per E-Mail an service@swt.de oder telefonisch unter 0651 999 888 00
Ihr SWT Kundenservice