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Am Montag, 24.11.2025, sind unsere Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft wegen einer Fortbildung nicht erreichbar.
Ab Dienstag sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

DEVELOP – Werner Bohr Agentur

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    Schadensmeldung



    Bitte fügen Sie Bilder bei, die den Schaden zeigen.

    Bei dringenden Notfällen wie beispielsweise Gasgeruch, kompletter Stromausfall nur in Ihrer Wohnung oder Wasserschäden (Wasser tropft aus der Wand/Decke) bitte nicht dieses Onlineformular verwenden. Hierfür haben wir einen telefonischen 24 Stunden Notruf. Diesen erreichen Sie unter 0651 / 3602-333.

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      Mietbescheinigung



      Dieses Formular dient der Datenübermittlung. Sie erhalten die Mietbescheinigung schnellstmöglich auf dem Postweg.

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        Lob & Kritik

        Wir versuchen ständig unseren Service zu verbessern. Das gelingt uns jedoch nur, wenn wir wissen, wie unser Service bei Ihnen ankommt. Mit dem nachfolgenden Formular können Sie uns mitteilen, wo unsere Stärken liegen und was wir noch verbessern müssen.

        Die Eingaben können nicht anonym erfolgen, da wir die Beschwerden zuordnen möchten. Nur so erreichen wir, eventuelle Fehler aufzudecken und zu beheben. Selbstverständlich hat Ihre Rückmeldung keine direkten Folgen für Sie oder die betreffenden Mitarbeitenden. Das Feedback dient lediglich dazu, unsere Prozesse zu überdenken und gegebenenfalls zu optimieren.

        Zum Abgleich mit unseren Daten bitten wir um die freiwillige Angabe Ihrer weiteren Kontaktdaten. So können wir Sie im Notfall schnellstmöglich erreichen (z. B. Wasserschaden etc.).


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          Beschwerde über störende Verhaltensweisen



          Bitte fügen Sie ein Lärmprotokoll bei unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Art der Lärmbelästigung, falls es sich um eine Ruhestörung handeln sollte.

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            Antragsformular zur Anbringung einer Balkon-Solaranlage

            Hiermit beantragen wir
            die Zustimmung zur Anbringung einer Balkon-Solaranlage unter folgenden Voraussetzungen:
            1. Nachweis zur fachlichen Eignung der beauftragten Fachfirma.
            2. Prüfung durch Fachfirma, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist.
              • Die maximale Leistung des Wechselrichters ist auf 800 W beschränkt.
            3. Bereitstellung des Datenblattes der Anlage und Abstimmung der Befestigungsart mit der gbt.
              • Das optische Gesamtbild der Anlage darf nicht beeinträchtigt werden.
            4. Nachweis über Anmeldung der Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber, sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
            5. Nachweis über Einbau einer Energiesteckdose/Einspeisesteckdose (z. B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1)
              • Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteiler- steckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.
            6. Wenn der Stromzähler der Wohnung ein altes Modell mit einer Drehscheibe und ohne Rücklaufsperre ist, muss gegen eine neuere Version ausgetauscht werden. In der Regel geschieht das durch den Versorger kostenlos.
            7. Nachweis über Meldung bei privater Haftpflichtversicherung für den Brandfall.
            Uns ist bewusst, dass die Anbringung einer solchen Anlage ohne vorherige Zustimmung des Vermieters zu einer Rückbauforderung samt Behebung von Folgeschäden und im Brandfall zu Schadenersatzforderungen führen kann.

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              Antrag auf Genehmigung zur Hundehaltung



              Sehr geehrte Damen und Herren,
              hiermit beantrage(n) ich/wir die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung des nachfolgenden Hundes durch die Wohnungsbau und Treuhand AG (gbt):



              einer bestimmten Rasseeinen Mischlingshundeinen gefährlichen Hund (s. Merkblatt)

              Anbei übersende (n) ich/wir die im Rahmen der Anzeige der Hundehaltung erforderlichen Nachweise, ins- besondere durch Vorlage:

              • eines aktuellen Fotos des Hundes inkl. Größenangabe (bei Welpen Foto der Hundeeltern!)
              • eines Nachweises einer Hundehaftpflichtversicherung
              • des Merkblattes zum Halten von Hunden: Kenntnisnahme mit Unterschrift bestätigen (s. Seite 1))
              • eines Nachweises über die Zahlung der Hundesteuer (Plakette)
              • einer Zustimmung aller Mieter im Haus (Unterschriften)
              • eines Nachweises eines Hundeführerscheins bei gefährlichen Hunden und Hunden mit einem Stockmaß größer als 50 cm (entsprechend der Rassebeschreibung)

              Merkblatt zum Halten von Hunden

              Das Halten von Haustieren ist nicht immer problemlos, deshalb setzen wir als Vermieter folgende Grund- sätze einer sorgfältigen sowie verantwortungsbewussten und damit ordnungsgemäßen Tierhaltung voraus:

              • Im hausnahen Bereich darf der Hund nicht freigelassen werden.
              • Durch die Haltung des Hundes darf es zu keinen Belästigungen der übrigen Hausbewohner:innen kommen.
              • Der Hund ist innerhalb des Hauses und der Grünanlagen an der Leine zu führen; von Spielplätzen ist er fernzuhalten.
              • Alle Schäden, die der Hund innerhalb des Hauses, des Gebäudes oder der Außenanlage verursacht, sind unverzüglich zu beseitigen oder anzuzeigen. Sie haften hierfür persönlich.
              • Wir bitten um den Abschluss einer Tierhalterversicherung. Verschmutzungen, die durch den Hund ausgehen, sind durch den Halter unverzüglich zu beseitigen und öffentliche Bereiche des Hauses, des Gebäudes oder der Außenanlage zu reinigen.
              • Bei Verstößen kann die erteilte Genehmigung – auch ohne vorherige schriftliche Abmahnung – widerrufen werden.

              Gefährliche Hunde sind:
              American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso Italiano, Anatolischer Hirtenhund, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier

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              Merkblatt zum Halten von Hunden

              Merkblatt zum Halten von Hunden

              Online Formular: Merkblatt zum Halten von Hunden

                Merkblatt zum Halten von Hunden

                Das Halten von Haustieren ist nicht immer problemlos, deshalb setzen wir als Vermieter folgende Grund- sätze einer sorgfältigen sowie verantwortungsbewussten und damit ordnungsgemäßen Tierhaltung voraus:

                • Im hausnahen Bereich darf der Hund nicht freigelassen werden.
                • Durch die Haltung des Hundes darf es zu keinen Belästigungen der übrigen Hausbewohner:innen kommen.
                • Der Hund ist innerhalb des Hauses und der Grünanlagen an der Leine zu führen; von Spielplätzen ist er fernzuhalten.
                • Alle Schäden, die der Hund innerhalb des Hauses, des Gebäudes oder der Außenanlage verursacht, sind unverzüglich zu beseitigen oder anzuzeigen. Sie haften hierfür persönlich.
                • Wir bitten um den Abschluss einer Tierhalterversicherung. Verschmutzungen, die durch den Hund ausgehen, sind durch den Halter unverzüglich zu beseitigen und öffentliche Bereiche des Hauses, des Gebäudes oder der Außenanlage zu reinigen.
                • Bei Verstößen kann die erteilte Genehmigung – auch ohne vorherige schriftliche Abmahnung – widerrufen werden.

                Gefährliche Hunde sind:
                American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso Italiano, Anatolischer Hirtenhund, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier

                Ich/wir bestätige (n) mit meiner/unserer Unterschrift, dass wir das Merkblatt zum Halten von Hunden gelesen und verstanden haben und akzeptieren.

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