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Plakataktion – Allgemeinflächen

Zweckentfremdung der Allgemeinflächen

Allgemeinflächen wie Hausflure, Treppenhäuser, Durchgänge und Eingangsbereiche stehen allen Bewohnern zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Gleichzeitig erfüllen sie eine wichtige Sicherheitsfunktion, da sie als Flucht und Rettungswege dienen. Aus diesem Grund müssen diese Bereiche jederzeit frei von Möbeln, Fahrrädern, Kinderwagen, Schuhregalen oder sonstigen Gegenständen gehalten werden.

Das Abstellen privater Gegenstände auf Allgemeinflächen kann im Notfall lebensgefährlich sein, da Fluchtwege blockiert oder Rettungskräfte behindert werden. Zusätzlich verstößt eine solche Nutzung gegen die geltenden Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften. In der Praxis führt dies häufig zu Beanstandungen durch Behörden oder Versicherungen.

Umlegung der unnötigen Kosten auf die Mieter

Müssen Gegenstände entfernt werden, erfolgt dies im Zweifel kostenpflichtig durch externe Dienstleister. Diese Kosten können ebenfalls auf die Gemeinschaft umgelegt werden. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Allgemeinflächen hilft dabei, Sicherheitsrisiken zu minimieren, rechtliche Probleme zu vermeiden und zusätzliche Ausgaben erst gar nicht entstehen zu lassen.

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